Ihr Fahrdienst Knebel in Berlin

Personenbeförderung, Schülertransport & Behindertenbeförderung in Berlin
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Kosten und Anspruch auf einen Fahrdienst

Kosten und Voraussetzungen für einen Fahrdienst in Berlin
Schüler und Personen mit Handicap haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Personenbeförderung in Berlin mit einem Fahrdienst. Die Kosten übernehmen beispielsweise die Landkreise (bei Schüler in Brandenburg) oder das Sozialamt. Wichtig: Es gibt in einzelnen Bundesländern teilweise abweichende Regelungen. Wohlfahrtsverbände oder Schulen organisieren aber die Personenbeförderung und teilen den Nutzer mit, wie die Kosten erstattet bzw. übernommen werden.

Was kostet ein Fahrdienst / Personenbeförderung für Schüler
Die Kostenübernahme für die notwendige Schülerbeförderung gilt für folgende Schulformen bei entsprechend weitem Schulweg:
– öffentliche Grund-, Förder- und Mittelschulen
– öffentliche oder staatlich anerkannte private Realschulen, Berufsfachschulen
– Gymnasien und zwei- bis vierstufige Wirtschaftsschulen bis zur Jahrgangsstufe 10
– öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschulen beim Vollzeitunterricht
– alle genannten Schulen wenn die Schüler wegen einer dauerhaften Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind

Die Beförderung stellt der Aufgabenträger sicher
Dieser ist der Träger des Schulaufwands (bei öffentlichen Grund-, Förder- und Mittelschulen) bzw. der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in denen die Schüler wohnen. Die Notwendigkeit einer Beförderung besteht bei einem Schulweg über zwei Kilometer bis zur Jahrgangsstufe 4 und über drei Kilometer ab Jahrgangsstufe 5. Dabei ist davon auszugehen, dass die Schüler die nächstgelegene Schule besuchen.

Bei Pflichtschulen ist dies regelmäßig die Sprengelschule, ansonsten ist es die Schule, welche bei der gewählten Schulart sowie Ausbildungs- und Fachrichtung mit den niedrigsten Beförderungskosten zu erreichen ist. Eine Ausnahme gilt für Schüler mit einer dauerhaften Behinderung. Für diese gilt keine Entfernungsgrenze. Auch bei einem gefährlichen Schulweg entfällt für alle Schüler die Entfernungsgrenze. Ab der 11. Jahrgangsstufe haben die Schüler bzw. ihre Familien einen Anspruch auf Erstattung der Kosten über der Eigenbeteiligung von jährlich 465 Euro pro Familie. Bei einem Kindergeldanspruch ab drei Kindern oder dem Bezug von ALG II / Bürgergeld werden stets die Fahrtkosten vollständig erstattet.

Dies sind die Regelungen für das Bundesland Bayern. Möglicherweise weichen sie in anderen Bundesländern leicht ab. Die Kostenerstattung erfolgt gegen Vorlage Fahrausweise und muss bis zum 31. Oktober für das vorherige Schuljahr gestellt werden.

Was kostet ein Fahrdienst zur Personenbeförderung? Kostenübernahme für einen Fahrdienst in Berlin

Beförderung von Menschen mit einer Behinderung
Alle Personen mit einer Schwerbehinderung oder chronischen Krankheit haben Anspruch auf eine Beförderung mit dem Fahrdienst.
Damit sollen sie den Arbeits- und Schulweg, aber auch Wege zum Arzt, zum Kino oder zu Veranstaltungen bewältigen können. Bei entsprechenden Voraussetzungen sind diese Leistungen für sie kostenlos. Das wäre beispielsweise bei einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) der Fall. Diese Personen können den ÖPNV nicht nutzen.

Durch die Leistungen des Fahrdienstes können diese Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Der Fahrdienst holt sie daheim ab und fährt sie zur Arbeit, in die Schule, zu Veranstaltungen, zu Feiern, privaten Besuchen, Theatervorführungen oder Konzerten. Diese Leistung gehört zur Eingliederungshilfe des SGB XII für Personen mit einem Handicap. Die Finanzierung erfolgt aus öffentlichen Mitteln es fallen für den Fahrdienst in diesem Fall keine Kosten an.

Anspruch auf den Fahrdienst für Menschen mit einem Handicap
Der Rechtsanspruch auf diesen Fahrdienst besteht in jedem Fall bei einer Schwerbehinderung. Dabei sind sämtliche Fahrten eingeschlossen, so
zum Arzt,
zur Arbeit,
zur Schule oder dem Ausbildungsplatz,
ins Kino,
ins Theater oder Museum,
ins Konzert,
zu Verwandten oder Freunden sowie
zum Einkaufen.

Der Rechtsanspruch ergibt sich daraus, dass die Betroffenen keine Bahnen oder Busse benutzen können. Die Organisation der Fahrdienste wird durch Wohlfahrtsverbände, Städte, Gemeinden und Landkreise unterstützt. Entweder haben sie eigene Fahrer und Fahrzeuge (so etwa das DRK, die Caritas oder die AWO), oder sie kooperieren mit privaten Anbietern. Die Nutzer von Fahrdiensten melden sich bei diesen an.

Wichtig: Zu Stoßzeiten wie an Weihnachten ist der Bedarf so groß, dass zu einer rechtzeitigen Anmeldung zu raten ist. Bei der Anmeldung geben die Kunden die Art ihrer Beeinträchtigung an und teilen mit, ob sie in Begleitung fahren bzw. Begleitpersonal brauchen.

Beantragung der Kostenübernahme beim Sozialamt
Das Sozialamt übernimmt bis zu einer bestimmten Einkommens- und Vermögensgrenze die Kosten vollständig, darüber hinaus teilweise. Der Eigenanteil unterscheidet sich in einzelnen Bundesländern, Landkreisen und Kommunen. Die Nutzer erhalten aufgrund ihres Antrags beim Sozialamt einen kostenlosen Berechtigungsschein oder ein Befreiungsschreiben. Der Service einer begleitenden Person kann kostenlos sein, in einigen Regionen entstehen hierfür geringfügige Kosten. Personen mit ausreichend hohem Einkommen, die keine Kostenerstattung erhalten, können den Fahrdienst als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Kostenträger des Fahrdienstes
Die Kostenübernahme regelt wie vorn erwähnt das SGB, die Kostenträger können das Sozialamt, die Krankenkasse oder das Arbeitsamt sein.

Hierüber geben die Ansprechpartner bei diesen Stellen Auskunft:
genannte Kostenträger (Krankenkasse, Arbeits- oder Sozialamt)
Wohlfahrtsverbände
Behindertenbeauftragte der Kommunen oder Landkreise
EUTB-Beratungsstellen
Sachbearbeiter der Eingliederungshilfe
Anbieter der Fahrdienste

Die Kostenübernahme gilt für die Kommune oder den Landkreis, in denen die Betroffenen wohnen. Längere Fahrten über diese Grenzen hinaus werden ebenfalls bezuschusst, jedoch ist hierfür ein Kostenvoranschlag des Fahrdienstleisters erforderlich. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen unter nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung.

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